PAPUREX W. Büchner GmbH

Individual Tubing Solution

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: Juli/2018

I. Vertragsabschluss

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Sämtliche Lieferungen erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingun­gen, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Entge­genstehende Bedingungen werden von PAPUREX nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen worden wurde.
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Eine Bestellung des Käufers gilt nur dann als ganz oder teilweise von PAPUREX angenommen, wenn und soweit sie von PAPUREX schriftlich bestätigt worden ist.
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Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewicht, Maß, Preis, Leistung und dgl. sind nur annähernd maßgeblich. Verbindlich sind sie nur, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.

Selbstverstänlich gibt es unsere AGB auch als Download.

II. Preise und Zahlung

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Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Lager PAPUREX ausschließlich Verpackung (EXW Mörlenbach, Incoterms 2010).
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Sollte zwischen Vertragsabschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegen, ist die? PAPUREX berechtigt, die am Liefertag gültigen Preise zu berechnen, wenn zwischenzeitlich eine Veränderung der für die Preisbestimmung wesentlichen Verhältnisse, wie Fabrikations-, Bezugskosten und ähnliche Kosten eingetreten ist.
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Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum der PAPUREX abzüglich 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto beim Verkäufer eingehend zur Zahlung fällig. Wechselzahlungen müssen gesondert vereinbart werden.
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Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer, der Vollkaufmann ist, ohne Mahnung in Verzug. PAPUREX behält sich das Recht vor, für verspätete, fällige Beträge Verzugszinsen in angemessener Höhe zu berechnen.
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Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist die Firma PAPUREX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem Vertrag mit dem Käufer verpflichtet. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, ist die Firma PAPUREX berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und für weitere Lieferungen Vorauskasse oder Sicherheiten zu verlangen.
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Bei Kunden, deren Sitz sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet, besteht, sofern nichts anderes vereinbart ist, generell Vorauskasse.
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Bei einem Auftragswert von unter 200,-- € wird ein Kleinmengenzuschlag in Höhe von 25,--€ berechnet.

III. Lieferung

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Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie von PAPUREX schriftlich zugesagt sind.
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Wird von dem Käufer eine beschleunigte Lieferung gewünscht, so gehen dadurch entstehende Mehrkosten zu seinen Lasten.
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Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Willens und der Einflussnahme von PAPUREX liegen oder von ihr trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht haben abgewendet werden können, wie z.B. Betriebsstörung, Streik, höhere Gewalt, verspätete Anlieferung durch Zulieferer, verlängern die Lieferfrist - auch innerhalb eines Lieferverzuges - um den Zeitraum der Dauer solcher Ereignisse, ohne dass der Käufer hieraus irgendeinen Anspruch ableiten kann. Gleiches gilt, wenn behördliche oder sonstige für die Ausführung von Lieferungen erforderlichen Genehmigungen Dritter und Unterlagen oder Angaben des Käufers oder der von ihm beauftragten Dritten nicht rechtzeitig beim Verkäufer eingehen.
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Im Falle eines Lieferverzuges kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen, mindestens 4 Wochen seit Zugang beim Verkäufer betragenden Nachfrist, von diesem Vertrag zurücktreten. Etwaige Schadensersatzansprüche und sonstige Rechte sind ausgeschlossen.
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Nimmt der Käufer die Lieferung nicht im vertraglich vereinbarten Zeitraum ab, so hat er trotzdem die von der Lieferung abhängigen Zahlungen zu leisten, als ob die Lieferung erfolgt wäre.
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Kommt der Käufer aus irgendeinem Grund der Abnahme nicht nach, so kann sich die Firma PAPUREX hinsichtlich des nicht abgenommenen Teiles des Liefergegenstandes durch einfache schriftliche Mitteilung (ohne gerichtliche Mitwirkung) vom Vertrag lossagen und vom Käufer Ersatz für den durch die Nichterfüllung erlittenen Schaden verlangen.
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Waren, die auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers oder auf dessen Spezifikation hin hergestellt werden, müssen vom Käufer in jedem Fall abgenommen und bezahlt werden.

IV. Versand

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Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der PAPUREX, 69509 Mörlenbach, Klein-Breitenbach 4a.
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Der Versand erfolgt, soweit individualvertraglich nicht anders vereinbart stets EXW Mörlenbach, Incoterms 2010. Die Versand- sowie Verpackungskosten trägt, gemäß EXW, Incoterms 2010, der Käufer.
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Bei Beförderung mit Fahrzeugen und Erfüllungsgehilfen der PAPUREX haftet die Firma PAPUREX nur für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
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Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die die Firma PAPUREX nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über.

V. Zusicherung von Produkteigenschaften

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Konkrete Produkteigenschaften für die von PAPUREX gelieferten Waren werden nicht zugesichert. Die Angaben auf den Datenblättern der PAPUREX basieren auf dessen derzeitigen technischen Kenntnissen und Erfahrungen. Sie befeien den Käufer/ Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Anwendung der Produkte der PAPUREX nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder Eignungen für einen bestimmten Einsatzweck kann aus diesen Angaben nicht abgeleitet werden.

VI. Gewährleistung

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Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu untersuchen. Etwaige Mängel sind der PAPUREX unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Empfang der Lieferung schriftlich unter genauer Benennung des Mangels mitzuteilen. Kommt der Käufer dieser Anzeigepflicht nicht nach, entfallen seine Gewährleistungsansprüche, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt.
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Die Firma PAPUREX muss auf diese Mitteilung hin den Mangel so schnell wie möglich beheben. Zu diesem Zweck muss der Käufer die beanstandete Ware zurücksenden. In diesem Falle gilt die Gewährleistungspflicht der PAPUREX hinsichtlich der mangelhaften Ware als erfüllt, wenn sie dem Käufer Ersatz liefert.
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Die Gewährleistungspflicht der PAPUREX gilt nur für Mängel, die auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Sie gilt nicht für Mängel, die beim Einsatz entstanden sind, z.B. durch unsachgemäße mechanische, thermische oder chemische Belastungen, falsche Installation, normale Abnutzung und Alterung.
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Durch Verhandlungen mit dem Käufer und Untersuchungen an der Ware verzichtet PAPUREX nicht auf den Einwand, dass eine Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht spezifiziert gewesen sei.
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Mängel hinsichtlich eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwaige Mängel berechtigen den Käufer nicht, Zahlungen an PAPUREX zurückzuhalten.
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Die Gewährleistungspflicht der PAPUREX beschränkt sich auf Ersatzlieferung. Weitergehende Rechte sowie Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Erfüllungsgehilfen der PAPUREX haben den Schaden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhaltensweise verursacht.
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Werden Waren aufgrund von Angaben des Käufers (Zeichnungen und dergleichen) angefertigt, so erstreckt sich die Gewährleistung der PAPUREX ausschließlich darauf, dass die Fertigung gemäß den Angaben des Käufers erfolgt.
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Die Gewährleistungszeit unter Kaufleuten beträgt 12 Monate, ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen lt. BGB entsprechend.

VII. Erweiterter Eigentumsvorbehalt

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Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer hiermit seine Forderungen gegen die Erwerber der Ware bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag ergebenden Forderungen an PAPUREX ab (§398 BGB).
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Der Käufer bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen für PAPUREX im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, es sei denn, PAPUREX widerruft diese Ermächtigung. Die Firma PAPUREX ist jederzeit zu einem solchen Widerruf sowie zur Offenlegung der Abtretung berechtigt.
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Muster und Zeichnungen bleiben Eigentum der PAPUREX, auch wenn der Käufer die Kosten dafür ganz oder teilweise übernimmt.

VIII. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Haftungsbeschränkung

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Der Käufer darf nur mit von PAPUREX schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen Ansprüche der PAPUREX aufrechnen sowie nur gestützt auf erstere Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
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Soweit in diesen Bedingungen nicht anderes bestimmt ist, haftet die Firma PAPUREX dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für grobes Verschulden oder Vorsatz.

IX. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

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Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der undesrepublik Deutschland.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung der Parteien ist 64658 Fürth, Deutschland.

X. Schlussbestimmungen

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Nebenabreden und Vertragsänderungen sowie Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig.
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Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.